Tarifbestimmungen

Traditionsverein Kleinbahn des Kreises Jerichow I e.V.

Tarifbestimmungen: Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen

Diese wurden namens und im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Schreiben der NASA (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH) vom 7.4.2022 bestätigt.

I. Beförderungsbedingungen

I.1. Geltungsbereich

Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen in den Zügen der Museumsbahn des Traditionsvereins Kleinbahn des Kreises Jerichow I e.V. (KJI e.V.) auf der mit  Schmalspurfahrzeugen befahrene Strecke Lumpenbahnhof Magdeburgerforth Magdeburgerforth Mitte. Außerdem gelten die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in der jeweils gültigen Fassung.

I.2. Beförderungsmittel

Zur Beförderung dienen die regelmäßig nach Fahrplan oder nach Bedarf verkehrenden Züge. Diese Züge verkehren ausschließlich aus Gründen historischen Interesses und zu touristischen Zwecken. Der KJI e.V. kann auf Bestellung Sonderzüge einsetzen. Für diese Verkehrsleistungen in Sonderzügen auf Bestellung (Charterfahrten) gelten besondere Preise.

I.3. Beförderungsrecht

Der KJI e.V. ist verpflichtet, alle Personen, Sachen und Tiere zu befördern, wenn

  • die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
  • die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Personen-, Pack- bzw. Güterwagen möglich ist,
  • die Beförderung nicht durch andere Umstände verhindert ist oder bei denen der KJI e.V. nicht kurzfristig Abhilfe schaffen konnte (z.B. höhere Gewalt).

Traditionsverein Kleinbahn des Kreises Jerichow I e.V. Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Die historische Bauart der Eisenbahnfahrzeuge erlaubt die Benutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen gegebenenfalls nur mit gewissen Einschränkungen. Sind mobilitätseingeschränkte Besucher bzw. Besucherinnen ohne Begleitung, können sie deshalb nicht zwingend mit einer Beförderung rechnen.

Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

I.4. Beförderungsausschluss

Fahrgäste, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit des Bahnbetriebes darstellen oder den Anordnungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KJI e.V. nicht Folge leisten, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • gewaltbereite oder gewaltausübende Personen,
  • Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel oder erheblichem Alkoholeinfluss stehen,
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, welche die Gesundheit der Mitreisenden und der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der Museumsbahn gefährden könnten, sowie
  • Personen, die Gebote und Verbote nicht befolgen, die zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem jeweils geltenden Infektionsschutzgesetz amtlich erlassen wurden,
  • Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen und keine Berechtigung zum Führen derselben besitzen.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.

Über den Ausschluss von Personen und die Ausübung des Hausrechts entscheidet das Personal des KJI e.V.. Kommt es zu einem rechtmäßigen Ausschluss von einer Fahrt bzw. zu einem Verweis aus dem Fahrzeug oder von der Betriebsanlage ist eine Fahrpreiserstattung ausgeschlossen.

I.5. Verhalten der Reisenden

  • Reisende haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Ordnung und Sicherheit des Bahnbetriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Mitbürger gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist stets Folge zu leisten.
  • Reisende haben speziell bei Benutzung des Aussichtswagens (offener Wagen) die Anweisungen des Zugpersonals zu befolgen. Dies gilt insbesondere, wenn Unwetter, Gefahren durch herabstürzende Äste, Geröll oder andere höhere Gewalten bestehen. Der KJI e.V. haftet nicht für Sachschäden, die durch einen Dampflokeinsatz allgemein (z.B. Verschmutzung der Kleidung und des Gepäcks) entstanden sind.
  • Für das Verhalten auf Bahnanlagen gilt die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO).
  • In allen Wagen der Museumsbahn, auch auf den Bühnen, gilt Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann ein Reinigungsentgelt in Höhe von 50,00 fällig werden. Kommen Reisende oben genannter Pflicht nicht nach, können sie außerdem materiell für den Einsatz der Feuerwehr verantwortlich gemacht werden.
  • Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen betätigt, hat unbeschadet straf- oder zivilrechtlicher Weiterverfolgung ein Entgelt in Höhe von 200,00 zu zahlen.
  • Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben das Betriebspersonal der Museumsbahn das Recht, die Personalien festzuhalten und, wenn dies verweigert wird, die Verursacher bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten oder aber vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Der Aufenthalt auf den Bühnen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Übergang zwischen den Wagen ist während der Fahrt verboten. Der KJI e.V. haftet nicht für Sachschäden, die durch die Nutzung der Bühnen allgemein (z.B. Verschmutzung der Kleidung und des Gepäcks) entstanden sind.

I.6. Fahrkarten, Beförderungsentgelte und Verkauf

Für jede Fahrt sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten.

  • Der Tarif auf der Museumsbahn des KJI e.V. ist ein Preisstufentarif und nach Stationen unterteilt. In der Anlage sind die Beförderungsentgelte explizit aufgeführt.
  • Fahrpreisermäßigungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Berechtigungen zur Inanspruchnahme durch entsprechende Unterlagen bzw. Nachweise erbracht werden. Berechtigungen sind beim Lösen des Fahrausweises unaufgefordert und im Zug auf Verlangen nachzuweisen. Bei organisierten Anreisen ab 20 Personen erhalten der Reiseleiter/die Reiseleiterin und der Busfahrer/die Busfahrerin freie Fahrt auf der Museumsbahn. Eine nachträgliche Berechtigung auf Fahrpreisermäßigung über eine Fahrgeldrückerstattung ist ausgeschlossen.
  • Der Fahrpreis muss in bar bezahlt werden. Ausnahmen sind Charterfahrten, hier ist Rechnungszahlung möglich. Erhältlich sind die Fahrkarten im Bahnhof Magdeburgerforth.
  • Eine unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt im Einklang mit SGB IX nicht.
  • Können die Fahrkarten nicht vor Fahrtbeginn erworben werden, so sind diese bei den Zugschaffnern und -schaffnerinnen am bzw. im Zug erhältlich. Reisende, welche die Fahrausweise noch nicht erworben haben, müssen sofort nach Fahrtbeginn beim Zugpersonal einen Fahrausweis erwerben. Dieser und das Rückgeld sind sofort nach Erhalt nachzuprüfen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Fahrkarten und Sonderangebote anderer Eisenbahnen und Verkehrsunternehmen, auch des marego-Verbundes, haben bei der Museumsbahn des KJI e.V. keine Gültigkeit.
  • Platzreservierungen für Gruppen ab 10 Personen sind spätestens am Vortag bis 18:00 telefonisch anzumelden.

I.7. Fahrtausschluss

Fahrgäste, die keinen oder keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können, werden grundsätzlich von der Fahrt ausgeschlossen.

I.8. Erstattung von Fahrpreisen

Bei Ausfall von Zügen wird für bereits gelöste Fahrkarten der Fahrpreis bei jeder Verkaufsstelle des KJI e.V. am gleichen Tag vollständig zurückerstattet. Soll der Fahrpreis aus anderen Gründen zurückerstattet werden, gilt § 9 EVO. Nachweispflichtig ist der Fahrgast.

I.9. Mitnahme von Sachen und Tieren

  • Die Mitnahme von Gepäck (Traglasten), Kinderwagen sowie zusammenklappbaren Rollstühlen für mitreisende schwerbehinderte Personen sind möglich, wenn es die Besetzung der Züge erlaubt. Sollte ein Traglastenabteil vorhanden sein, werden Kinderwagen und Rollstühle in diesem befördert. Grundsätzlich dürfen Kinderwagen und Rollstühle auch im Gepäckabteil des Packwagens befördert werden. Fahrräder sind grundsätzlich im Gepäckwagen zu transportieren. Der oder die Reisende hat die Pflicht, beim Aus- und Einladen mitzuwirken. Am Fahrrad befestigtes Gepäck ist abzunehmen (auf Punkt 1.3. zur technischen Möglichkeit der Beförderung wird verwiesen).
  • Tiere, sofern sie nicht den betrieblichen Ablauf stören und keine Gefahren darstellen, sind unter Aufsicht des Besitzers zu befördern. Die Besitzer haften grundsätzlich für ihre Tiere.
  • Hunde sind an der Leine zu halten und derart zu führen (möglichst mit Beißschutz), dass Mitreisende und das Personal des KJI e.V. nicht verletzt oder geschädigt werden. Besitzer sind gegenüber des KJI e.V. und Mitreisenden in voller Höhe haftbar. Für Tiere ist kein Sitzplatz in Anspruch zu nehmen.

I.10. Verspätungen, Ausfall von Zügen

Die Museumsbahn ist von genereller Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Versäumnis auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:

  • Außerhalb des Bahnbetriebes liegende Umstände, die die Museumsbahn trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte,
  • Verschulden des/der Reisenden oder Verhalten von Dritten, das die Museumsbahn trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte.
  • Auch bei darüber hinaus begründeten Verspätungen, Abweichungen vom Fahrplan oder Ausfall von Zügen insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen sowie Platzmangel besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

I.11. Sonstige Regelungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht richtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.

I.12 Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Sitz der Museumsbahn des KJI e.V.. Der Gerichtsstand im nichtkaufmännischen Verkehr ist der Wohnsitz des Kunden, sofern der KJI e.V. als Kunde auftritt, Burg.

 

II. Beförderungsentgelte

II.1 Gültigkeitsbereich

Der folgende Tarif gilt in den Zügen der Museumsbahn des KJI e.V. auf der Strecke Lumpenbahnhof – Magdeburgerforth – Magdeburgerforth Mitte und zurück.

II.2 Vertragsbestimmungen

Mit dem Erwerb der Fahrkarte erkennen die Fahrgäste die Tarifbestimmungen, d. h.

  • die Beförderungsbedingungen und die
  • Beförderungsentgelte in Form der öffentlich bekannt gegebenen Fahrpreise in ihrer Gesamtheit
an. Mit Betreten des Zuges tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. Bei organisierten Anreisen ab 20 Personen erhalten der Reiseleiter/die Traditionsverein Kleinbahn des Kreises Jerichow I e.V. Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Reiseleiterin und der Busfahrer/die Busfahrerin freie Fahrt auf der Museumsbahn. Andere Gruppenrabatte werden auf der Museumseisenbahn nicht angeboten.

Grundsätzlich werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
  • Gesamtstrecke Erwachsener
  • Gesamtstrecke Kind *)
  • Teilstrecke
  • Teilstrecke Kind *)
  • Familienkarte (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder *)
  • Tageskarte
  • Tageskarte Kind *)
  • Zuschlagskarte Führerstandsmitfahrt Diesellok Erwachsener
  • Zuschlagskarte Führerstandsmitfahrt Diesellok Kind **)
(* 3. bis vollendetes 14. Lebensjahr)
(** ab 14 Jahre oder in Begleitung eines Erwachsenen)

Eine Übersicht der Beförderungsentgelte enthält die Anlage.

 

II.3 Fahrkarten

A – Fahrkarte Gesamtstrecke (Rundkurs)

Es werden verkauft: Fahrkarten für Erwachsene, Fahrkarten für Kinder.

Berechtigte: Fahrkarten „Gesamtstrecke“ erhalten alle Fahrgäste, die die gesamte Strecke als „Rundkurs“ befahren wollen. Fahrkarten für Kinder werden vom 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verkauft.

Geltungsdauer, Geltungsbereich: Die Fahrkarten gelten nur am Lösungstag im auf dem Fahrausweis ausgegebenen Geltungsbereich. Fahrtunterbrechungen sind gestattet, jedoch vorher dem Zugbegleitpersonal anzugeben.

B – Fahrkarte Teilstrecke

Es werden verkauft: Fahrkarten für Erwachsene, Fahrkarten für Kinder.

Berechtigte: Fahrkarten „Teilstrecke“ werden für eine Fahrt zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stationen ausgegeben. Fahrkarten „Teilstrecke für Kinder“ werden vom 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verkauft.

Geltungsdauer, Geltungsbereich: Fahrkarten „Teilstrecke“ und „Teilstrecke Kinder“ sind nur am Lösungstag gültig. Es dürfen mehre Fahrkarten erworben und nacheinander abgefahren werden. Eine Fahrtunterbrechung ist dabei möglich. Die Fahrkarte „Teilstrecke“ gilt nur für eine Hin- oder eine Rückfahrt zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stationen.

C – Familienkarte

Berechtigte: Berechtigte zum Erwerb der Familienkarte sind Familien, bestehend aus 2 Vollzahlern und max. 2 ermäßigungsberechtigten Kindern bis zum Alter von 14 vollendeten Jahren. Für jedes weitere Kind wird ein Betrag gemäß Anlage berechnet.

Geltungsdauer, Geltungsbereich: Familienkarten sind nur am Lösungstag gültig. Sie sind für auf der Gesamtstrecke (Rundkurs) gültig. Eine Fahrtunterbrechung ist gestattet, jedoch vorher dem Zugbegleitpersonal anzugeben.

D – Tageskarte

Es werden verkauft: Tageskarte für Erwachsene, Tageskarte für Kinder

Tageskarten sind nur am aufgedruckten Tag der Nutzung in allen Zügen der Museumseisenbahn auf der gesamten Strecke gültig.

Tageskarten sind nicht übertragbar. Es sind beliebig viele Fahrtunterbrechungen statthaft.

E – weitere Zuschläge

Für Dampflokeinsätze und ausgestaltete Themenfahrten (z.B. Ostern, Schulanfang, Nikolaus) können weitere Zuschläge erhoben werden.

II.4 Sonderfahrten bzw. Charterfahrten

Sonderfahrten erfolgen außerhalb der öffentlichen Fahrtage bzw. Fahrzeiten. Mit Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages gilt die Sonderfahrt als bestellt.

Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden, werden wie folgt Stornierungskosten fällig. Staffelung:

  • ab 5 Kalendertage vor Ablauf des Vertrages 25 % des Reisepreises
  • ab 2 Kalendertage vor Ablauf des Vertrages 50 % des Reisepreises

Der KJI e.V. kann bei Unwetter bzw. Wettergefahren, höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen den Vertrag jederzeit ohne Zahlung von Ausgleichsleistungen widerrufen. Ein Anrecht auf die bestellte Traktionsart besteht nicht.

Sonderfahrten gelten als absolviert, sobald sich der Zug in Bewegung setzt. Bei Streckenverkürzung ist eine Fahrpreisrückerstattung nicht möglich. Ein Anrecht auf Fotohalte besteht durch den Kunden nicht. Sollten Fotohalte durchgeführt werden, erfolgt das Verlassen und Einsteigen sowie das Verhalten auf dem Gelände auf eigene Gefahr, d.h. die Museumsbahn ist für Schäden an Mensch und Zubehör nicht haftbar. Bei Verspätung der Kunden
verpflichtet sich die Museumsbahn 20 Minuten ab bestellter Reisezeit zu warten. Sollte sich die Teilnahme der Kunden über diese Zeit hinaus verspäten, obliegt es dem Ermessen der Museumsbahn, die Sonderfahrt dennoch durchzuführen. Der volle Reisepreis ist unabhängig der Durchführung der Sonderfahrt fällig.

Anlage:

Beförderungsentgelte

Gesamtstrecke Erwachsene: 6,00 €
Gesamtstrecke Kinder: 4,00 €
Teilstrecke Erwachsene (1 Station): 1,50 €
Teilstrecke Kinder (1 Station)*: 1,00 €
Tageskarte Erwachsene: 15,00 €
Tageskarte Kinder: 8,00 €
Familienkarte (2 Erw., 2 Kinder*) 16,00 €
Familienkarte, jedes weitere Kind*: 2,00 €
Zuschlagskarte Führerstandsmitfahrt (Diesellok, Erwachsener): + 2,00 €
Zuschlagskarte Führerstandsmitfahrt (Diesellok, Kind): + 1,00 €
Dampflokzuschlag (alle Fahrkarten) + 2,00 €
Zuschlag für „Gesamtstrecke Erwachsene“ bei Themenfahrten (Kinder inklusive) bis zu 2,00 €
Fahrpreise für Sonderzüge (Charterfahrten)
     bis 10 Personen 100,00 €
     ab 11. bis 30. Person pro Person + 4,00 €
     ab 31. bis 58. Person pro Person + 2,00 €

 

Der Transport von Sachen, Tieren, Kinderwagen und Fahrrädern ist unentgeltlich.

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